Räumungen aller Art

Räumungen aller Art

Besenrein oder richtige Endreinigung

Besenrein oder richtige Endreinigung

Wir liefern Qualität

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Effizient & Zuverlässig

Ihr Experte für Haus- und Wohnungsräumungen in der Schweiz

Ob Teilräumung, vollständige Wohnungsräumung oder Haushaltsauflösung - solche Situationen sind oftmals anstrengend und zeitraubend. Unser Team ist darauf spezialisiert, Sie bei Ihrer Räumung tatkräftig und professionell zu unterstützen. Ihre Bedürfnisse und Wünsche stehen für uns an oberster Stelle.

Egal, ob Sie ein einzelnes Zimmer, ein kleines Apartment, eine Wohnung oder ein ganzes Haus räumen möchten – wir sind für Sie da. Wir sind eine professionelle Räumungsfirma und wir übernehmen alles vom Keller bis zum Estrich. Dabei setzen wir auf höchste Qualität. Verlassen Sie sich auf uns! Wir sind in jeder Region in der Schweiz für Räumungen (oder in Kombination mit einem Umzug) unterwegs. 

Davon profitieren Sie mit uns als Partner:

Gratis Offerte

Sichern Sie sich einen kostenlosen Leistungs- und Kostenvorschlag - verschaffen Sie sich ein Bild von unserem Angebot über unser gratis Offerteformular. Die Besichtigung vor Ort ist inklusive.

Einfühlsame Abwicklung

Von der Räumung bis zur Entsorgung Ihrer Gegenstände und Möbel arbeiten wir mit Sorgfalt und Respekt vor Ihrem Eigentum. Sie können sich darauf verlassen, dass zu Ihren Besitztümern Sorge getragen, oder der Nachlass eines Verstorbenen behutsam behandelt wird.

Transparente Preise

Wir verstecken keine Gebühren sondern bieten transparente Preise für alle unsere Leistungen - fairer Lohn für faire Arbeit.

Individuelle Lösungen

Jede Wohnungsräumung und Haushaltsauflösung ist einzigartig, genau wie jeder unserer Kunden. Wir versuchen genau zu verstehen was Sie sich wünschen und geben uns grösste Mühe dem gerecht zu werden. Von der Planung bis zur endgültigen Entrümpelung oder Räumung – wir übernehmen alles.

Wir sind in allen Kantonen für Sie unterwegs

Lassen Sie uns Ihre Entsorgung / Räumung, für Sie erledigen. Wir Sorgen für einen fachgerechten und speditiven Ablauf unserer Dienstleistung. 

Wohnungsräumungen.ch, Ihr kompetenter Partner mit Schuss in Sachen Entsorgung / Entrümpelung in den Gemeinden / Städten:

Setzen Sie sich in den Garten und entspannen Sie sich, während wir für Sie schwitzen.

Wir reinigen ohne grosse Mühen, auch Ihre Wohnung / Haus, blitzeblank.

Wir wickeln Ihre Entsorgung / Entrümpelung, für Sie, fachgerecht und sauber, nach Ihren Wünschen, ab.

Wem gehört der Hausrat bei Tod?

Den Hausrat oder „Voraus“, wie der Gesetzgeber sagt – also all die Dinge, die notwendigerweise zu einem Haushalt gehören – erbt bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich der Ehepartner oder die Ehepartnerin der oder des Verstorbenen.

Mit www.wohnungsräumungen.ch

Lassen Sie uns Ihre Entsorgung / Räumung, für Sie erledigen. Wir Sorgen für einen fachgerechten und speditiven Ablauf unserer Dienstleistung. 

Wohnungsräumungen.ch, Ihr kompetenter Partner mit Schuss in Sachen Entsorgung / Entrümpelung in den Gemeinden / Städten:

Setzen Sie sich in den Garten und entspannen Sie sich, während wir für Sie schwitzen.

Wir reinigen ohne grosse Mühen, auch Ihre Wohnung / Haus, blitzeblank.

Wir wickeln Ihre Entsorgung / Entrümpelung, für Sie, fachgerecht und sauber, nach Ihren Wünschen, ab.

Wer kümmert sich um Wohnungsauflösung nach Tod?

Wer die Haushaltsauflösung vornehmen darf
Beim Tod eines Menschen geht dessen Nachlass in den Besitz der Erbenden über. Sie sind es, die entscheiden, ob und wie die Haushaltsauflösung erfolgt.

Mit www.wohnungsräumungen.ch

Wohnungsräumungen.ch, Ihr kompetenter Partner in Sachen Entsorgung & Entrümpelung in den Gemeinden/Städten:

Setzen Sie sich in den Garten und entspannen Sie sich, während wir für Sie schwitzen.

Wir reinigen ohne grosse Mühen, auch Ihre Wohnung / Haus, blitzeblank.

Wir wickeln Ihre Entsorgung / Entrümpelung, für Sie, fachgerecht und sauber, nach Ihren Wünschen, ab.

 

Wie lange hat man Zeit die Wohnung zu räumen nach Todesfall?

Dazu müssen Sie den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hauptmieters kündigen. Anschliessend bleibt Ihnen die gesetzliche Frist von drei Monaten für die Haushaltsauflösung und Entrümpelung der Wohnung.

Mit www.wohnungsräumungen.ch

Wohnungsräumungen.ch, Ihr kompetenter Partner in Sachen Entsorgung/ Entrümpelung in den Gemeinden/Städten:

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Wir wickeln Ihre Entsorgung / Entrümpelung, für Sie, fachgerecht und sauber, nach Ihren Wünschen, ab.

Wer darf die Wohnung eines Verstorbenen ausräumen?

Wer darf eine Haushaltsauflösung vornehmen? Verstirbt ein Mensch, geht dessen Nachlass in den Besitz der Erben über. Zum Erbe gehört auch der Haushalt des Verstorbenen. Da die Erben über den Nachlass verfügen können, obliegt ihnen ebenfalls die Entscheidung, ob eine Wohnungsauflösung vorgenommen werden soll.

Mit www.wohnungsräumungen.ch


Räumung und Entsorgung Offerte - günstig und schnell

Für jede unserer Dienstleistungen garantieren wir einen fachgerechten und speditiven Ablauf unserer Arbeiten. Mitarbeiterin Lany

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